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Förderung für die Badsanierung mit Schmidt HausTechnik GmbH im Überblick
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Badumbau?
Eine Badsanierung kann den Wohnkomfort verbessern, Barrieren reduzieren und den Wert Ihrer Immobilie erhalten oder steigern. Für bestimmte Umbaumaßnahmen stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Je nach persönlicher Situation kommen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite infrage.
Dazu gehören unter anderem Förderungen der KfW sowie Zuschüsse der Pflegekasse. Auch die Krankenkasse kann unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Hilfsmittel übernehmen.
Wichtig ist, die Fördermöglichkeiten frühzeitig zu prüfen. Bei den meisten Programmen muss der Antrag vor der Beauftragung oder vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.
Wir bei Schmidt HausTechnik GmbH begleiten Sie dabei Ihr Badezimmer bedarfsgerecht zu sanieren.
Welche Förderungen gibt es?
Für die Modernisierung oder den barriereärmeren Umbau eines Badezimmers gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Welche Förderung zu Ihrem Projekt passt, hängt von den geplanten Maßnahmen und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
KfW-Zuschuss
Die KfW unterstützt Maßnahmen, die Barrieren im Badezimmer reduzieren. Förderfähig können beispielsweise bodengleiche Duschen, größere Bewegungsflächen oder weitere bauliche Anpassungen sein.
Welche Maßnahmen im konkreten Fall förderfähig sind, richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Programms.
Der Zuschuss muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.
KfW-Kredit
Für umfangreichere Sanierungen kann ein zinsgünstiger Kredit der KfW eine passende Möglichkeit sein. Er kann für barrierereduzierende Umbauten genutzt werden und ist nicht an das Alter der Bewohner gebunden.
Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden
Zuschuss der Pflegekasse
Bei einem anerkannten Pflegegrad kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen.
Dazu gehören beispielsweise:
- der Einbau einer bodengleichen Dusche
- Haltegriffe
- zusätzliche Bewegungsflächen
- weitere Anpassungen, die den Alltag und die häusliche Pflege erleichtern
Der Antrag muss vor der Umsetzung gestellt werden.
Leistungen der Krankenkasse
Eine vollständige Badsanierung wird von der Krankenkasse in der Regel nicht übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie jedoch einzelne medizinisch notwendige Hilfsmittel bezuschussen oder bezahlen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Haltegriffe
- Duschsitze
- Toilettensitzerhöhungen
Welche Leistungen möglich sind, hängt von der medizinischen Notwendigkeit und den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse ab.
Wer ist förderberechtigt und welche Voraussetzungen gelten?
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Förderprogramm. Deshalb ist es sinnvoll, die Bedingungen bereits vor der Planung und Beauftragung genau zu prüfen.
Zu den häufigen Anforderungen gehören:
- Antragstellung vor Beginn der Sanierungsarbeiten
- Einhaltung der jeweiligen Förderbedingungen
- fachgerechte Ausführung durch einen qualifizierten Handwerksbetrieb
- Nachweis der durchgeführten Maßnahmen nach Abschluss der Arbeiten
Für Zuschüsse der Pflegekasse ist zusätzlich ein anerkannter Pflegegrad erforderlich.
Bei Förderungen der KfW müssen die technischen Vorgaben des jeweiligen Programms eingehalten werden.
So beantragen Sie die Förderung
Der Ablauf einer geförderten Badsanierung ist in den meisten Fällen ähnlich
1. Fördermöglichkeiten prüfen
Einschätzung welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben und Ihrer persönlichen Situation passen.
2. Angebot erstellen lassen
Die geplanten Maßnahmen werden von einem Fachbetrieb aufgenommen und geplant. Sie erhalten ein konkretes Angebot, das Sie für die Antragstellung nutzen können.
3. Antrag stellen
Der Förderantrag wird vollständig beim zuständigen Fördergeber eingereicht.
Wichtig ist, dass Sie die Bewilligung abwarten. In vielen Fällen dürfen die Arbeiten vorher weder begonnen noch verbindlich beauftragt werden.
4. Sanierung durchführen
Nach der Förderzusage setzt Schmidt HausTechnik GmbH die geplanten Maßnahmen fachgerecht und entsprechend den Fördervorgaben um.
Während der Sanierung bleiben wir mit Ihnen im Austausch und stimmen die einzelnen Schritte transparent ab.
5. Nachweise einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen für den Fördergeber. Dazu können Rechnungen, Ausführungsnachweise oder weitere Bestätigungen gehören.
6. Zuschuss erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt oder der bewilligte Kredit bereitgestellt.
FAQ
Je nach Vorhaben kommen KfW-Zuschüsse, KfW-Kredite oder Zuschüsse der Pflegekasse infrage. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse außerdem einzelne medizinisch notwendige Hilfsmittel übernehmen.
Ja. Bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag vor der Beauftragung oder vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.
Damit keine Fördermöglichkeit verloren geht, sollte die Prüfung möglichst früh erfolgen.
Eine bodengleiche Dusche kann förderfähig sein, wenn sie Barrieren reduziert und die Anforderungen des jeweiligen Programms erfüllt.
Ob die konkrete Ausführung förderfähig ist, sollte vorab geprüft werden.
Eine Kombination kann möglich sein. Ob sie im konkreten Fall zulässig ist, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen und den geplanten Maßnahmen ab.
Wir empfehlen deshalb eine individuelle Prüfung vor der Antragstellung.
Viele Förderprogramme setzen eine fachgerechte Ausführung durch einen qualifizierten Handwerksbetrieb voraus.
Je nach Förderprogramm werden unterschiedliche Unterlagen verlangt. Häufig gehören dazu:
- Antragsformulare
- Angebote für die geplanten Maßnahmen
- Angaben zur technischen Ausführung
- Nachweise über persönliche Voraussetzungen
- Rechnungen und Ausführungsnachweise nach Abschluss der Arbeiten
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Wenn Sie sich ausführlicher über die einzelnen Förderprogramme informieren möchten, finden Sie auf den folgenden Seiten weitere Informationen: